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Wo brauche ich als Leiterin eine Einverständniserklärung?

Ehrenamtlich für die PSG - Wo brauche ich Einverständniserklärungen der Eltern?

TIPP: Vorlagen findest du ab Seite zwei im Download!

1. Bei unter 18jährigen Leiterinnen ist formal eine erwachsene Person nötig, die die Verantwortung übernimmt, d.h. die Stammesleitung. Eltern müssen über den Einsatz ihrer minderjährigen Tochter als Leiterin informiert sein und zustimmen. (z.B. schon bei C-Kursanmeldung „Ich bin einverstanden, dass meine Tochter nach der Ausbildung zur Gruppenleiterin eine Gruppe übernimmt, auch wenn sie noch nicht 18 J. ist.“

2. Für einen Hajk ist es nötig, immer eine extra Einverständniserklärung der Eltern einzuholen.

3. Wollt Ihr Fotos von Eurer Gruppenarbeit im Internet oder in der Zeitung veröffentlichen, so müsst ihr Folgendes beachten: Wenn das Foto mehrere Kinder zeigt (mehr als eins) und erkennbar ist, das ihr damit eine für die Öffentlichkeit interessante Aktivität dokumentiert (also nicht nur zwei Freundinnen, die Arm in Arm in die Kamera lächeln), dann braucht ihr dazu eigentlich keine Einverständniserklärung. Wollt ihr aber ganz sicher gehen, so lasst euch von den Eltern der Gruppenkindern unter 12 Jahren eine Einverständniserklärung ausfüllen; die über 12-Jährigen können schon selbst unterschreiben.

4. Wenn ihr in der Gruppenstunde sexualpädagogische Themen behandelt, und euch dazu evtl. auch eine Referentin vom Gesundheitsamt einladet, dann braucht ihr dazu auch eine Einverständniserklärung der Eltern.

5. Wenn ihr mit euren Gruppenkindern ins Schwimmbad gehen wollt, braucht ihr dazu auch eine Einverständniserklärung der Eltern. Auch braucht ihr dazu den Rettungsschwimmer-Ausweis. Da diese Einverständniserklärung aber immer wieder für jeden Termin neu eingeholt werden muss und weil es doch vor allem mit kleinen Kindern eine große Verantwortung ist, wird diese Aktivität nur selten und wenn dann von Ranger-Gruppen durchgeführt.

Last update on 27.09.2010 by Augusta Hammer-Burgstaller.

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