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Wie bin ich als Gruppenleiterin versichert?

Eine Übersicht über die Versicherungsleistungen findest du hier:

1. Als Mitglied kann ich beim PSG-Bundesamt melden:
Versicherungsvermittler: Jugendhaus Düsseldorf
a) Haftpflicht-Schadensfälle: Schutz vor Schadensersatz gegenüber Dritten: Schutz greift auch innerhalb des Verbandes, nur nicht bei Verwandten. Schutz greift nur subsidiär (Info steht auf Mitgliederanmeldung), d.h. also nur, wenn man selber privat keine Haftpflichtversicherung hat, Selbstbehalt ist 40 €.
b) Unfall-Schadensfälle, aber keine Schäden an Autos!
c) Rechtschutz-Fälle: Schutz vor den finanziellen Folgen eines Strafverfahrens, solange man als unschuldig gilt.
Nur für Schäden, die innerhalb von Deutschland passieren; darum immer extra Freizeitversicherung für Ausland abschließen! Info bei PSG-Bundesamt, 0214/40392-13

2. Als Ehrenamtliche in der Diözese Regensburg kann ich folgende Schäden beim Geschäftsführer des Jugendamtes angeben: Versicherung: Sammelversicherung der Bayerischen Diözesen
a) Haftpflicht-Schäden
b) Dienstfahrten: Selbstbehalt bei Vollkasko 500€, bei Teilkasko 150€, Nicht dabei: Nutzungsausfallkosten, Haftpflichtschäden
Info bei: Bischöfliches Jugendamt, 0941/597-2271

3. Als Ehrenamtliche in der Katholischen Kirche allgemein gilt auch der gesetzliche Unfall-Versicherungsschutz. Versicherung: Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG): Es gibt Heilbehandlung, Verletztengeld, Verletztenrente
Info bei: Bischöfliches Jugendamt, 0941/597-2271

4. Die Pfarrei, zu der deine PSG-Gruppe gehört, hat auch eine eigene Regelung, wie sie mit Versicherungsfällen umgeht und für kleinere Beträge oft auch einen eigenen Geldtopf. Fragen!

5. Die Stammeskasse kann evt. auch einen Teil der Kosten (z.B. den Selbstbehalt) übernehmen, wenn die Leiterinnenrunde das beschließt.

Last update on 27.09.2010 by Augusta Hammer-Burgstaller.

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